Cookie Service
Cookies gehören im Internet zum täglichen Leben. Umso wichtiger ist, dass diese dem Nutzer angezeigt werden. Nach deutschem Recht muss der Nutzer auf die Verwendung von Cookies hingewiesen werden. Die EU-E-Privacy-Richtlinie zum Umgang mit Cookies sieht eine strenge Handhabung vor. Eine Umsetzung in nationales Recht liegt noch nicht vor, da in Deutschland bereits Regelungen zu Cookies existieren. Besonders problematisch sind sogenannte „Tracking & Targeting“-Cookies, mit welchen ein Persönlichkeitsprofil von Nutzern erstellt wird. Für diese wird anschließend individuell Werbung geschaltet. Internetgiganten wie Google greifen den EU-Normen bereits vor, um schärfen gesetzlichen Regelungen vorzubeugen.
Die EU Cookie Richtlinie
Die EU-Kommission überraschte deutsche Betreiber von Webseiten in puncto Cookies. Der Einsatz von Cookies wird bereits durch deutsches Recht geregelt. Im europäischen Recht existiert die „Cookie-Richtlinie“ E Privacy Richtlinie 2009/136/EG. Diese sieht vor, dass Cookies nur dann gesetzt werden dürfen, wenn der Nutzer im Vorhinein seine Zustimmung gegeben hat. Mit diesem Ziel wurden vorrangig „Tracking und Targeting“-Cookies anvisiert, mit welchen Persönlichkeitsprofile erstellt werden, um die Nutzer anschließend gezielt zu bewerben. Der Suchmaschinenriese Google weist seine Nutzer überraschenderweise ebenfalls darauf hin, dass für AdSense, DoubleClick Ad Exchange und Publishers ein Cookie-Hinweis auf der betreffenden Webseite gesetzt werden muss. Die europäische Cookie-Richtlinie muss – wie jede Richtlinie – innerhalb eines gewissen Zeitraumes in nationales Recht umgesetzt werden. In welchem Umfang diese in nationales Recht einfließt, ist dem Gesetzgeber des betreffenden Nationalstaates überlassen. Die Cookie-Richtlinie wurde seit ihrer Einführung immer wieder verändert. Ursprünglich sollte eine Opt-In-Lösung verwirklicht werden, bei welcher ohne Nutzer-Zustimmung überhaupt keine Werbe-Cookies gesetzt werden sollten. Dieser Vorschlag wurde jedoch so gut wie gar nicht umgesetzt. Heutzutage ist die Richtlinie als Opt-Out-Richtlinie ausgestaltet, d.h. der Nutzer der betreffenden Webseite wird nachträglich auf die Existenz von Werbe-Cookies hingewiesen und kann diesen anschließend widersprechen.
Folgen der EU Cookie Richtlinie
Die EU Cookie Richtlinie hat diverse Folgen nach sich gezogen. Die Online-Werbewirtschaft hat die gesetzlichen Intentionen erkannt und versucht durch die Etablierung von Opt-Out-Lösungen harten gesetzlichen Sanktionen zuvorzukommen. In Deutschland waren Cookie-Hinweise bisher nicht besonders verbreitet. Schuld daran ist insbesondere § 15 III Telemediengesetz, in welchem geschrieben steht: „Für Zwecke der Werbung darf der Diensteanbieter bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellen, solange der Nutzer keinen Widerspruch einlegt. Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen“. Die EU Cookie Richtlinie hat dazu geführt, dass die Online-Werbewirtschaft reagiert. Google ist daran gelegen, dass sämtliche Cookie-Hinweise ordentlich etabliert werden. Die damit verbundene Selbstregulierung soll gesetzlichen Sanktionen und härteren Gesetzen entgegen wirken. Das Besondere von EU-Richtlinien liegt darin, dass diese nur unmittelbar zwischen den Mitgliedsstaaten der EU wirken und für die Webseitenbetreiber nicht bindend sind. Webseitenbetreiber sind nicht verpflichtet die EU-Bestimmungen umzusetzen, solange keine Umsetzung ins nationale Recht erfolgt ist.